AGB
Geschäftsbedingungen und allgemeine Informationen
Es werden die, die gemeinsam im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz beratenen, in Entsprechung des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe empfohlenen, Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in ihrer letztgültigen Fassung anerkannt und vereinbart. Abweichend von Diesen wird vereinbart:
1.Vermittlungsauftrag
Durch Ihre Unterschrift der Anmeldung beauftragen Sie uns mit der Organisatin Ihrer Jagdreise und Sie bestätigen, dass Sie die Geschäftsbedingungen und allgemeinen Informationen gelesen und akzeptiert haben. Um alle für die Reise nötigen Formalitäten – wie Visum, Jagdlizenzen usw. termingerecht erledigen zu können, müssen die von uns angeforderten Unterlagen, wie Reisepass, Waffendaten usw. Sofern nicht anders vereinbart, mindestens 50 Tage vor Reiseantritt bei uns eigelangt sein. Treffen diese Unterlagen nicht termingerecht ein, können wir für eine ordnungsgemäße Organisation der von Ihnen gebuchten Jagdreise nicht mehr garantieren, da wir einen angemessenen Zeitraum benötigen, um alle entsprechenden Formalitäten fristgerecht erledigen zu können. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, muss der Kunde anfallende Mehrkosten bzw. daraus resultierende Stornokosten tragen, da unser Partner die Jagd nicht kurzfristig mit anderen Jagdgästen durchführen kann.
2. Zahlungsbedingungen
Mit dem Angebot werden Ihnen die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der Rechnung erhalten Sie auch die Vorschreibung für die fällige Anzahlung die – sofern nicht anders vereinbart – maximal 10 % des Arrangements beträgt. Sollte die Vorauszahlung trotz gegebener Nachfrist nicht termingerecht bei uns eintreffen haben Sie keinen Anspruch zum Antritt der Reise und sie gilt als storniert. Die damit verbundenen Unkosten müssen vom Kunden getragen werden. Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des jeweiligen Jagdveranstalters. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd und Trophäengebühr sowie Gebühren für Versand und Importverzollung ausgeliefert.
3. Jagdprotokoll und Trophäen
Nach Beendigung der Jagd und erfolgter Bewertung der Trophäen wird das Jagdprotokoll ausgestellt, das Anzahl, Art und Qualität der Jagdleistungen bestätigt. Das bei der Bewertung ermittelte Gewicht gilt als Grundlage zur Berechnung der Abschussgebühr, welche dem Jäger kein Recht zur Beanstandung einräumt. Das Jagdprotokoll muss in deutsch und in der Landessprache oder in einer für Jagdveranstalter und Jagdgast verständlichen Sprache abgefasst werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der im Jagdprotokoll eingetragenen Angaben. Das Jagdprotokoll ist die Grundlage für eventuelle Reklamationen. Beanstandungen müssen unbedingt sofort vor Ort dem Veranstalter oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Nicht im Jagdprotokoll eingetragenen Reklamationen können später nicht anerkannt werden. Der Jagdgast ist für die Überwachung der feldmäßigen Trophäenrohpräparation selbst verantwortlich, damit dies wunschgemäß durchgeführt wird. Nachträgliche Reklamationen, dass das Cape zu kurz abgenommen, oder der Schädel zu lang gekocht wurde, usw. können von uns nicht anerkannt werden. Die Instruktionen für die Desinfektion, Verpackung und für den Versand der Trophäen müssen vom Kunden erteilt werden. Für die Erledigung der Einfuhrformalitäten ist der Jagdgast selbst verantwortlich, bzw. er hat jemand damit zu beauftragen. Der Kunde ist für den Rücktransport der Trophäen in sein Heimatland selbst verantwortlich RR Weltweites Jagen übernimmt bei Beschädigung der Trophäen bei unsachgemäßer Behandlung, aber auch für Bruch oder Verlust im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes, wie für Verzollung keine Verantwortung und auch keine Haftung.
4. Haftung/Haftungsbeschränkungen
Im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Reise- und Jagdvertrages haften wir für ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit, sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und eine korrekte Leistungsbeschreibung. Für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke können wir keine Haftung übernehmen – es ergibt sich daraus auch kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises. Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich. Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild frei gibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen können. Es ist ihre Entscheidung ob sie es auch wirklich erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen – auch in Hinblick auf Fellschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke. Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risiken (Expeditionscharakter). Wir haften nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts solcher Risiken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht. Wir können für Schäden an ihrer Gesundheit oder an Ihrer Ausrüstung keine Haftung übernehmen. RR Weltweites Jagen haftet nicht infolge höherer Gewalt entstandener Schäden, für Verspätung der Beförderungsmittel, Änderungen der Fahrpläne, Verlust oder Diebstahl von Gebäck, Jagdwaffen, Optik, Munition, Kostbarkeiten oder Währungen, Unglücksfälle, Todesfälle, Unfällen sowie anderen Zwischenfällen, die aus von uns unabhängigen Gründen vorkommen. RR Weltweites Jagen behält sich das Recht vor, das Programm und das Quartier im Rahmen der gleichen Kategorie zu ändern. Jegliche Absprachen oder Vereinbarungen bezüglich der Jagd, die zwischen den ausländischen Jägern und Drittpersonen ohne uns getroffen werden, sind für unser Büro nicht binden. Bei Wechselkurs- oder Flugpreisänderungen kann sich der Preis geringfügig ändern. Bei allen Angeboten tritt RR Weltweites Jagen als Reisevermittler und nicht als Reiseveranstalter auf und kann keine Haftung übernehmen.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei ev. auftretenden Leistungsstörungen oder nötigen Änderungen im Reiseverlauf alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Weiter ist der Kunde verpflichtet, die Jagdgesetze des betreffenden Jagdlandes zu beachten und hat den Anweisungen des Pirschführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Jagd in alkoholisiertem Zustand können zum Abbruch der Jagd führen. In diesem Falle wird trotzdem der volle Preis des Arrangements berechnet. Mehrkosten für eventuelle Umbuchung von Flügen und ähnliches müssen in diesem Fall vom Kunden getragen werden.
6. Rücktritt des Veranstalters
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare Umstände (zB höhere Gewalt) die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise in Frage stellen. In diesem Fall werden wir uns bemühen, Ihnen ein zumindest gleichwertiges Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenze des Zumutbaren übersteigt. Können wir Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlung in voller Höhe refundiert.
7. Rücktritt durch den Kunden
Unter Einhaltung der Stornierungsbestimmungen kann jederzeit von der gebuchten Jagdreise zurückgetreten werden. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Als Datum der Stornierung gilt der Poststempel der schriftlich übermittelten Stornierung. Bei einem Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende Beträge in Rechnung gestellt: Buchungsgebühren, Kosten für bereits beantragte Visa und Waffeneinfuhrerlaubnisse, Kosten für Absagen für Flüge, Fähren, Leihwagen, Hotelkosten etc. Bei Stornierung bis zu 61 Tagen vor Reisebeginn werden 30 % der Kosten des Arrangements berechnet, bei Stornierungen zwischen 60 und 31 Tagen vor Reisebeginn 50 % bei Stornierungen kürzer als 31 Tage vor Reisebeginn werden alle gebuchten Leistungen als Stornogebühr berechnet. Es ist von Vorteil, Versicherungen aus unserm Programm abzuschließen. Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Ticketbuchungen zusätzliche Transfers, Hotelkosten usw. müssen in diesem Fall vom Kunden getragen werden.
8. Kundengeldsicherung
RR Weltweites Jagen ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Eintragungsnummer 2007/0012 registriert und nimmt an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil. Es werden die von RR Weltweites Jagen veranstalteten Pauschalreisen durch Bankgarantie bei der Raiffeisenbank Region St. Pölten reg.GenmbH, 3100 St. Pölten, Franziskanergasse 4, abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche – bei sonstigem Anspruchsverlust – binnen acht Wochen ab Eintritt der Insolvenz an die Schadensregulierungsstelle der Europäischen Reiseversicherungs-AG, 1090 Wien, Augasse 5-7, Tel.: 01/3172500, Fax.: 01/3199367 zu stellen.
9. Versicherungen
Unsere Angebote und Leistungen enthalten keine Versicherungen. Der Jagdgast ist verpflichtet, selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Schäden, die im Zuge der Reise vom Jagdgast selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, können wir keine Haftung übernehmen.
10.Gerichtsstand
Zuständig für eventuelle Streitigkeiten sind für beide Parteien österreichische Gerichte – bzw. das Gericht St. Pölten. Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung bestätigen Sie, die Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.


